ich bin immer wieder sprachlos, welchen Gesetzen Sie zustimmen.
Jetzt las ich im newsletter von „gegen-hartz.de“, dass von Menschen im Jobcenter Hamburg 15jährige Schüler vorgeladen werden, um sie aufzufordern, die Schule zu verlassen, damit sie eine Ausbildung beginnen.
Ist kein Abitur für Hartz-IV-Kinder, die von den Herren Weil und Oppermann propagierte soziale Gerechtigkeit als Markenkern sozialdemokratischer Politik? Wie passen ein Gewissen gemäß Artikel 38,1 GG und angedrohte Sanktionen gegen 15jährige Schüler zusammen mit einer „Leistungszulage“ von fast 300,— Euro?
Kommen Sie in den Parlamentsferien nach Öjendorf, wenn „Die Tafel“ in der Kirche
mittwochs ab 15.00 Uhr "überschüssige Waren an überflüssige Menschen“ (Prof. Dr.
Franz Segbers) ausgibt und hören sich Schicksale der Menschen in Ihrem
Wahlkreis an.
Vielleicht gibt es ein Jüngstes Gericht, das das Gewissen prüft.
Viele Grüße aus Schiffbek
Purzel
P.S.: Der Fall des Schülers ist kein Einzelfall wie dem folgenden Link zu entnehmen ist:
Endlich beseitigt -
der Stein des Anstoßes in Mümmelmannsberg!
Zur Wahlveranstaltung im Gemeindezentrum
Mümmelmannsberg gab ich einst allen dort anwe-
senden MümmelmannsbergerInnen das persönliche Wahlversprechen, eine von den EinwohnerIn-
nen lange geforderte öffentliche Toilette nach
Renovierung wieder in Betrieb zu nehmen bzw.
durch einen Neubau zu ersetzen.
Nach endlosen Anfragen und Anträgen im Regionalausschuss Billstedt sowie im Sanierungsbeirat
Mümmelmannsberg (Müberg), ständigen für die
Verantwortlichen penetranten Nachfragen bezogen
auf die Toilette, kam es nun zu folgender überraschender Mitteilung im Sanierungsbeirat Müberg:
„Die öffentliche Toilette ist nun offiziell zugesagt
worden!“
Herr Mathe, Leiter des Amtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) des Bezirks hatte dies in der
letzten Sitzung des Beirates im Konferenzraum der
Gesamtschule Müberg bestätigt.
Lange Zeit stellte sich vorher die Frage der Instandhaltung Pflege und Sauberkeit der Toilette,
deshalb wurde lange nach einer Lösung gesucht.
Dazu war angedacht, die Pflege der Anlage durch
oder eine Toilette in einem Geschäft bzw. einem
gastronomischen Betrieb, Kiosk und ähnlichem
anzusiedeln.
in der evangelischen Kirche gibt es das Lied: "Aus tiefer Not schrei ich zu Dir (Lied 299).
Wer hört mein Schreien?" Nicht einmal Gottes christliche Kirchen, die Gewerkschaften schon lange nicht mehr. Die Forderung in Lied 145: „Wach auf, wach auf, du deutsches Land, du hast genug geschlafen…“ verhallt seit Jahrhunderten ungehört. Niemals läutet eine Protestglocke gegen die jetzige menschenfeindliche Politik.
Wir haben ja Pastor Gauck, warum Protest?
Gerade las ich auf den NachDenkSeiten von der gestrigen Bundestagsdebatte über Leiharbeit.
Meine Tochter hatte in einem Labor der Freien und Hansestadt Hamburg zehn Jahre Kettenzeitverträge. Zu ihrem 40. Geburtstag bekam sie keinen neuen Kettenzeitvertrag. Sie sollte ihre 30jährige Nachfolgerin einarbeiten. Im Job-Center wurde sie zur Sklavenarbeit gezwungen: „Friss oder stirb“. Alles legal, wir leben in einem Rechtsstaat, alles istgesetzlich abgesichert. Artikel 1,1 GG verhöhnt die „Mühsamen und Beladenen“ aus Matthäus 11, 28: „Die Würde des Menschen ist unantastbar…“
In Deutschland gibt es unterschiedliche Würden des Menschen, eine besondere für die „überflüssigen Menschen“ (Prof. Dr. Franz Segbers).
Danke SPD und Grüne, danke Schröder, Fischer, Scholz, Kahrs … für dieses Verbrechen Hartz-IV und Leiharbeit am deutschen Volk. Und die Gewerkschaften und die Kirchen schweigen dazu.
Es wird nicht einmal eine Erhöhung des Flaschenpfandes von 25 auf 30 Cent gefordert, weil 20 % für die Mühsamen und Beladenen eine zu hohe Steigerung wäre. Fünf Euro brutto am ersten Januar 2017 reichen völlig, um die grundgesetzlich garantierte Würde zu erlangen.
Gestern sprach Frau Wagenknecht im Deutschen Bundestag aus, wie diese in Berlin noch 25%-Partei uns verhöhnt. Wieviel Prozente wird sie haben, wenn ich ihre Stimmen auf der Grundlage der Wahlberechtigten umrechne. „Leiharbeit ist Sklavenarbeit."
Wir haben kein politisches Streikrecht, wir haben kein Streikrecht um uns gegen diese Politik wehren zu können. Selbst der Artikel 20,4 GG ist Hohn:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (vermutlich die verfassungsmäßige Ordnung aus Art. 20,3 GG) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Wer prüft oder entscheidet, ob andere Abhilfe nicht möglich ist?
Mir machte ein Oberkommissar der Hamburger Polizei schon mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf die freie Meinungsäußerung (Artikel 5,1 GG) streitig und verbot mir, auf dem Schiffbeker Marktplatz meine Meinung in Wort und Schrift zu äußern und zu verbreiten.
Ich danke Frau Wagenknecht für ihre gestrige Entgegnung im Bundestag zum ministeriellen Hohn der Frau Nahles.