Hallo,
in der evangelischen Kirche gibt es das Lied: "Aus tiefer Not schrei ich zu Dir (Lied 299).
Wer hört mein Schreien?" Nicht einmal Gottes christliche Kirchen, die Gewerkschaften schon lange nicht mehr. Die Forderung in Lied 145: „Wach auf, wach auf, du deutsches Land, du hast genug geschlafen…“ verhallt seit Jahrhunderten ungehört. Niemals läutet eine Protestglocke gegen die jetzige menschenfeindliche Politik.
Wir haben ja Pastor Gauck, warum Protest?
Gerade las ich auf den NachDenkSeiten von der gestrigen Bundestagsdebatte über Leiharbeit.
Meine Tochter hatte in einem Labor der Freien und Hansestadt Hamburg zehn Jahre Kettenzeitverträge. Zu ihrem 40. Geburtstag bekam sie keinen neuen Kettenzeitvertrag. Sie sollte ihre 30jährige Nachfolgerin einarbeiten. Im Job-Center wurde sie zur Sklavenarbeit gezwungen: „Friss oder stirb“. Alles legal, wir leben in einem Rechtsstaat, alles istgesetzlich abgesichert. Artikel 1,1 GG verhöhnt die „Mühsamen und Beladenen“ aus Matthäus 11, 28: „Die Würde des Menschen ist unantastbar…“
In Deutschland gibt es unterschiedliche Würden des Menschen, eine besondere für die „überflüssigen Menschen“ (Prof. Dr. Franz Segbers).
Danke SPD und Grüne, danke Schröder, Fischer, Scholz, Kahrs … für dieses Verbrechen Hartz-IV und Leiharbeit am deutschen Volk. Und die Gewerkschaften und die Kirchen schweigen dazu.
Es wird nicht einmal eine Erhöhung des Flaschenpfandes von 25 auf 30 Cent gefordert, weil 20 % für die Mühsamen und Beladenen eine zu hohe Steigerung wäre. Fünf Euro brutto am ersten Januar 2017 reichen völlig, um die grundgesetzlich garantierte Würde zu erlangen.
Gestern sprach Frau Wagenknecht im Deutschen Bundestag aus, wie diese in Berlin noch 25%-Partei uns verhöhnt. Wieviel Prozente wird sie haben, wenn ich ihre Stimmen auf der Grundlage der Wahlberechtigten umrechne. „Leiharbeit ist Sklavenarbeit."
Wir haben kein politisches Streikrecht, wir haben kein Streikrecht um uns gegen diese Politik wehren zu können. Selbst der Artikel 20,4 GG ist Hohn:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (vermutlich die verfassungsmäßige Ordnung aus Art. 20,3 GG) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Wer prüft oder entscheidet, ob andere Abhilfe nicht möglich ist?
Mir machte ein Oberkommissar der Hamburger Polizei schon mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf die freie Meinungsäußerung (Artikel 5,1 GG) streitig und verbot mir, auf dem Schiffbeker Marktplatz meine Meinung in Wort und Schrift zu äußern und zu verbreiten.
Ich danke Frau Wagenknecht für ihre gestrige Entgegnung im Bundestag zum ministeriellen Hohn der Frau Nahles.
Purzel
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