Hallo Herr Kahrs,
ich bin immer wieder sprachlos, welchen Gesetzen Sie zustimmen.
Jetzt las ich im newsletter von „gegen-hartz.de“, dass von Menschen im Jobcenter Hamburg 15jährige Schüler vorgeladen werden, um sie aufzufordern, die Schule zu verlassen, damit sie eine Ausbildung beginnen.
Ist kein Abitur für Hartz-IV-Kinder, die von den Herren Weil und Oppermann propagierte soziale Gerechtigkeit als Markenkern sozialdemokratischer Politik? Wie passen ein Gewissen gemäß Artikel 38,1 GG und angedrohte Sanktionen gegen 15jährige Schüler zusammen mit einer „Leistungszulage“ von fast 300,— Euro?
Kommen Sie in den Parlamentsferien nach Öjendorf, wenn „Die Tafel“ in der Kirche
mittwochs ab 15.00 Uhr "überschüssige Waren an überflüssige Menschen“ (Prof. Dr.
Franz Segbers) ausgibt und hören sich Schicksale der Menschen in Ihrem
Wahlkreis an.
Vielleicht gibt es ein Jüngstes Gericht, das das Gewissen prüft.
Viele Grüße aus Schiffbek
Purzel
P.S.: Der Fall des Schülers ist kein Einzelfall wie dem folgenden Link zu entnehmen ist:
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